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Diese Regeln gelten ab Mittwoch, den 01. Februar 2023

von am 29. Januar 2023 in Allgemein · Keine Kommentare

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler,

Die für den Schulbereich relevanten Corona – Verordungen laufen mit dem 31.01.2023 aus.

Für die Schulen gibt es dann keine Sonderregelungen mehr.

Die 5-tägige Isolationspflicht bei positivem Testergebnis entfällt. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, aber keine Krankheitssymptome vorhanden sind, wird allerdings beim Schulbesuch für 5 Tage nach dem positiven Testergebnis dringend das Tragen einer Maske empfohlen. Wer krank ist, bleibt weiterhin zu Hause – dies gilt natürlich unabhängig von Corona Symptomen.

Das grundsätzliche Tragen einer Maske in der Schule ist eine freiwillige Enscheidung.

Das bisherige anlassbezogene Testen entfällt ebenfalls.

Selbstverständlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln fortgesetzt, es wird regelmäßig gelüftet und die Luftreinigungsgeräte in den Klassen sind ebenfalls weiter im Einsatz.

Außerdem gelten die Regeln für den Distanzunterricht weiterhin.

Näher Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona

Herzliche Grüße

Anne Schwarz

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