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Änderungen zu den Regelungen zum Infektionsschutz in Schulen

von am 18. März 2022 in Allgemein · Keine Kommentare

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler,

gerade teilte uns das Schulministerium mit, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zum 02.04.2022 weiter besteht. Für die letzte Woche vor den Osterferien können alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Beschäftigten freiwillig entscheiden, die Maske weiterhin zu tragen.

Ebenso wird das zweimalige Testen nur bis zu den Osterferien fortgesetzt. Nach den Osterferien entfällt die Testpflicht in der Schule – außer es gibt eine unerwartet kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens.

Ein schönes sonniges Wochenende wünscht

Anne Schwarz

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